Schriftliche Übersetzungen

 

Schriftliche Übersetzungen

Wenn Sie in Polen wohnen und arbeiten, kann es passieren, dass Sie dringend etwas übersetzt brauchen – einen Führerschein, eine Heiratsurkunde, einen Vertrag oder ein Diplom. Die Übersetzung Ihrer Dokumente wird notwendig sein, wenn Sie einen Aufenthaltstitel in Polen oder die Einschreibung an einer polnischen Hochschule beantragen.

Im Übersetzungsbüro LinguaCity können Sie ein beliebiges Dokument übersetzen lassen: sowohl beglaubigte wie auch einfache (kurz gesagt, solche Übersetzungen, die Sie nur für sich selbst, nicht unbedingt zur Vorlage bei Behörden oder der Hochschule brauchen). In LinguaCity übersetzen wir in über 40 Sprachkombinationen. Die Übersetzungen fertigen wir schnell und solide an. Es wird von uns die Geheimhaltung sichergestellt – wir geben Ihre Dokumente nicht an Dritte weiter, einzig die Personen, die den Auftrag annehmen, und der Übersetzer haben Einsicht.

 

Was gewinnen Sie, wenn Sie LinguaCity mit der Übersetzung beauftragen?
  1. Qualitätsgarantie – wir arbeiten nur mit erfahrenen Übersetzern und Dolmetschern zusammen, die über die entsprechende Ausbildung sowie Berechtigungen verfügen. Sie sind Spezialisten auf ihrem Gebiet.
  2. Fristgerechtheit – bei der Bestellung werden Sie über die Wartezeit informiert. Sie können zwischen mehreren Ausführungsfristen wählen: einfache, beschleunigte und im Schnellverfahren. 
  3. Preisgarantie und transparente Bedingungen – bei der Bestellung teilen wir Ihnen den Einheitspreis (pro Normseite) mit und erläutern Ihnen auch, wie die Seiten je nach bestellter Übersetzungsart berechnet werden. Wir berechnen auch den Gesamtpreis, damit sie wissen, wie viel Sie für die fertige Übersetzung bezahlen.

 

FAQ
  • Einfache oder beglaubigte Übersetzung?

    Viele Personen, die uns besuchen, um eine Übersetzung zu bestellen, wissen nicht so richtig, welche Übersetzungsart sie brauchen. Unser Tipp: nach der Übersetzungsart fragen Sie am besten bei einer Einrichtung, bei der Sie die Übersetzung vorzulegen haben, z.B. bei der Behörde, Bank oder Hochschule.  Um Ihnen die Sache zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen zwei Übersetzungsarten, die Sie bei uns bestellen können, kurz vor:


    1)      Einfache Übersetzung (nicht beglaubigt) – das sind Übersetzungen, die von jedem Übersetzer angefertigt werden können. Das Ziel ist, einen Text vom Original in die Zielsprache so zu übersetzen, dass der Text für den Auftraggeber verständlich ist. Die einfache Übersetzung wird vom Übersetzer nicht unterschrieben, sie wird auch mit keinem Stempel versehen, der dessen Übereinstimmung mit dem Original nachweist. Selbstverständlich ist sie korrekt und sorgfältig angefertigt, sie hat jedoch keine amtliche Bedeutung. Solche Übersetzungen werden meistens von Personen bestellt, die die Übersetzung für eigene Zwecke benötigen. So übersetzt werden z.B. Bücher, Artikel, Bedienungsanleitungen, Grußkarten an Bekannte und von Bekannten, Liedtexte usw.

    2)      Beglaubigte Übersetzung – das ist eine Übersetzung, die nur von einem vereidigten Übersetzer, also von einer Person mit den amtlich erteilten Berechtigungen, die die Prüfung für vereidigte Übersetzer und Dolmetscher bestanden hat, angefertigt werden kann. Die beglaubigte Übersetzung wird nach besonderen Vorgaben angefertigt und wird mit dem Stempel sowie der Unterschrift des Übersetzers versehen, der damit die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original beglaubigt. Solche Übersetzungen werden insbesondere von Behörden, Hochschulen und vielen anderen öffentlichen Einrichtungen verlangt. So übersetzt werden u. a. amtliche Dokumente, Fahrzeugpapiere usw.

Dieselbe Unterscheidung gilt bei den mündlichen Übersetzungen: bei der Unterzeichnung einer notariellen Urkunde werden Sie bestimmt einen vereidigten Dolmetscher und während einer Konferenz oder einer Reise einen einfachen Dolmetscher benötigen.

 

  • Wie viel bezahle ich für die Übersetzung?

    Der Preis der Übersetzung hängt von einigen Faktoren ab:

  1. Preis – die Einheitspreise pro Normseite sind unterschiedlich je nach Sprache (z.B. Übersetzung aus dem Englischen ist billiger als aus dem Chinesischen).
  2. Art der Übersetzung – beglaubigte Übersetzungen sind in der Regel teurer als einfache Übersetzungen. Das ergibt sich aus einer anderen Abrechnungseinheit in beiden Fällen: bei der beglaubigten Übersetzung beträgt eine Normseite 1125 Zeichen inkl. Leerzeichen des Textes in der Zielsprache (nach einer offiziellen Verordnung des Ministers), bei der einfachen Übersetzung beträgt eine Seite 1600 Zeichen inkl. Leerzeichen des Textes in der Zielsprache. Deswegen kann dasselbe Dokument, das einmal beglaubigt und einmal einfach übersetzt wird, abweichende Seitenanzahlen enthalten.
  3. Termin – bei sehr kurzen Ausführungsfristen (beschleunigt und im Schnellverfahren) wird der Preis durchschnittlich um 25 – 100% höher im Vergleich zum Preis der Übersetzung mit einfacher Ausführungsfrist.
  4. Schwierigkeit des Textes – die Übersetzung von Fachtexten (z.B. medizinischen Texten) ist teurer als die von Standardtexten.

 

Bevor Sie eine Übersetzung bei LinguaCity bestellen, erhalten Sie eine kostenlose Berechnung der Gesamtkosten. Es wird Ihnen nicht nur der Einheitspreis, sondern auch der geschätzte Endpreis mitgeteilt. Bei längeren Übersetzungen und regelmäßiger Zusammenarbeit bieten wir attraktive Rabatte an.

Für einen Kostenvoranschlag des zur Übersetzung bestimmten Dokuments setzen Sie sich mit uns per Telefon: +48 32 726 27 78, E-Mail: tlumaczenia@lingua-city.com.

 

  • Erhalte ich die Übersetzung sofort?

Eine einfache Übersetzung können Sie frühestens am nächsten Werktag nach Auftragserteilung (je nach Sprache, Länge und Art des Dokuments kann sich der Termin verschieben) erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, die Übersetzung vor Ort zu erhalten. Die Übersetzung können Sie per E-Mail oder persönlich, im Sekretariat von LinguaCity bestellen.